Schonzeit, Mindestmaß, Gewässerordnung: was gilt wann?
12. April 2026Es gibt zwei Ebenen, und sie werden oft verwechselt. Die erste ist das Landesrecht: die Niedersächsische Binnenfischereiordnung legt Schonzeiten und Mindestmaße als gesetzlichen Mindeststandard fest.
Die zweite ist unsere eigene Gewässerordnung. Sie darf strenger sein als das Landesrecht, niemals lockerer. Wo beide etwas sagen, gilt die strengere Regel.
Die Übersicht der gesetzlichen Werte findest du zum Nachschlagen auf der Seite Fang melden. Im Zweifel fragst du am besten den Gewässerwart, bevor du entnimmst.