Erst nachschlagen, dann eintragen.
Im Zweifel gilt immer die strengere Regel.
Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen Stand: 9. August 2026
Das sind die gesetzlichen Mindestwerte des Landes Niedersachsen. Unsere Gewässerordnung ist an einigen Stellen strenger. Wo beide etwas sagen, gilt die strengere Regel. Frag im Zweifel den Gewässerwart, bevor du entnimmst.
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Aal
Schonzeit 1. Oktober bis 1. März Mindestmaß 50 cm
Zusätzlich gilt die EU-Aalverordnung mit jährlich wechselnden Fangverbotszeiten.
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Bachforelle
Schonzeit 15. Oktober bis 15. Februar Mindestmaß 25 cm
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Barsch
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß
Gesetzlich nicht geschützt. Viele Vereine setzen trotzdem ein eigenes Mindestmaß.
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Brassen
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß
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Hecht
Schonzeit 1. Februar bis 15. April Mindestmaß 40 cm
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Karpfen
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß
Landesweit nicht geregelt. Hier gilt fast immer eine eigene Vereinsregel.
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Rutte
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß 35 cm
Auch Quappe genannt.
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Schleie
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß
Landesweit nicht geregelt. Hier gilt fast immer eine eigene Vereinsregel.
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Weißfisch
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß
Sammelbegriff, unter anderem für Rotauge, Rotfeder und Döbel. Für die einzelnen Arten gelten deren eigene Regeln. Beim Melden darf Weißfisch zusammengelegt werden.
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Wels / Waller
Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß 50 cm
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Zander
Schonzeit 15. März bis 30. April Mindestmaß 35 cm
Quelle: Anglerverband Niedersachsen e. V., gesetzlicher Mindeststandard nach Niedersächsischer Binnenfischereiordnung
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