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Wappen des Sportfischerei-Vereins Burgdorf Sportfischerei-Verein Burgdorf e.V.
Der Winkelmann Teich an einem bedeckten Tag

Ein Verein, der sich um sein Wasser kümmert.

Seit 1987 pachten, pflegen und besetzen wir unsere Gewässer selbst. Was das im Alltag heißt, steht hier.

Wie wir arbeiten.

Der Verein lebt davon, dass Mitglieder mitmachen. Der Vorstand hält den Rahmen, die Gewässerwarte kümmern sich um Besatz und Ufer, und bei den Arbeitseinsätzen packen alle mit an. Was dabei gilt, steht hier zum Nachlesen.

Satzung des Vereins Stand: 2026 / 2027

SPORT-FISCHEREI-VEREIN BURGDORF e.V.

GEWÄSSERORDNUNG 2026 UND 2027

DIE GEWÄSSERORDNUNG

soll eine waidgerechte Ausübung der Sportfischerei in unseren

Vereinsgewässern ermöglichen und ist deshalb für jeden Sportfreund

verbindlich. Die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes und

der daraus resultierenden Verordnungen sind zu beachten. Sie wird an jedes

Mitglied und jeden Gastangler ausgegeben. Verstöße gegen diese

Gewässerordnung oder die gesetzlichen Bestimmungen werden laut Satzung

geahndet. Die Fischereierlaubnis kann sofort eingezogen werden.

RECHTE UND PFLICHTEN

Wer den Fischfang ausübt, muss folgende gültige Dokumente und Geräte bei

sich führen: Sportfischerpass mit eingeklebter gültiger Beitragsmarke,

Fischereischein oder einen Personalausweis, die Gewässerordnung, den

Fischereierlaubnisschein mit Fangkarte, Jugendliche die Jugendordnung.

Ebenfalls ein funktionierender Kugelschreiber.

Die Dokumente sind auf Verlangen Polizeibeamten, der mit der

Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern und

Vorstandsmitgliedern des Vereins vorzulegen. Die Fischereiaufseher sind

berechtigt, den verwendeten Köder, den Fang, die mitgeführten Behältnisse

und Fahrzeuge zu überprüfen. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist

Folge zu leisten. Den amtlichen Organen steht dieses Recht ebenfalls zu.

Des Weiteren mitzuführen sind: Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer,

Maßband, Waage und ein geeigneter Gegenstand zum Abschlagen der Fische.

Ein Gaff oder ähnliche Landungshilfen sind nicht erlaubt.

ALLGEMEINES

1. Erlaubt sind 3 Handangeln mit Rollen, davon höchstens zwei als

Raubfischangeln mit totem Köderfisch. Bei der Spinn- und Flugangelei

darf keine weitere Rute ausgelegt sein.

2. Niemand hat Anspruch auf einen festen Angelplatz. Die Angeln sind so

auszulegen, dass andere Sportfreunde nicht behindert werden. Hunde

müssen am Gewässer an der Leine gehalten werden.

3. Jedes Mitglied muss sich am Wasser so verhalten, dass das Ansehen des

Vereins nicht geschädigt wird. Da das Angeln der Stillerholung dient,

sind alle Tätigkeiten untersagt, die diesem Ziel entgegenstehen, wie

z.B. Trinkgelage oder laute Musik. Reitwege, wie am Winkelmannteich,

dürfen nicht befahren werden.

4. Alle Fische sind waidgerecht zu behandeln. Sie sind mit nassen Händen

anzufassen und vom Haken zu lösen. Sollte das nicht möglich sein, so ist

das Vorfach vor dem Maul abzuschneiden und der Fisch schonend

zurückzusetzen. (Das gilt für Fische, die in der Schonzeit oder

unter-/übermaßig gefangen werden oder ganzjährig geschützt sind.)

Lebendhälterung ist nicht erlaubt.

5. Fische, die entnommen werden, sind vor dem Weiterangeln in die Fangkarte

einzutragen.

6. Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber zu halten.

Abfall, auch wenn er nicht von ihm selbst stammt, ist nach Möglichkeit

zu entsorgen.

7. Fahrzeuge über 3 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen die Wege um unsere

Gewässer wegen der Schäden an den Wegen nicht befahren. Campingzelte

sind nicht erlaubt. Erlaubt sind nur Angelzelte, die eine Größe von 6 m²

nicht überschreiten. Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Der normale, erhöhte

Grill ist erlaubt. Rückstände müssen sauber entsorgt und mitgenommen

werden.

8. Jedes Mitglied ist verpflichtet, gefangene kranke Fische, Fischsterben

oder Gewässerverunreinigungen unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen

(siehe Alarmplan). Wenn möglich, ist eine Wasserprobe zu entnehmen.

9. Gefangene Fische dürfen nicht am Gewässer ausgenommen und Fischabfälle

nicht im und am Gewässer entsorgt werden.

ES IST VERBOTEN:

  • die Angeln unbeaufsichtigt am Wasser liegenzulassen. Sie müssen mit

wenigen Schritten erreichbar sein.

  • Aal, Äsche, Döbel, Forelle, Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Wels als

Köder zu benutzen. Außerdem alle ganzjährig geschützten Fische, Frösche,

Mäuse, Ratten und alle Wirbeltiere, die unter Naturschutz stehen.

  • Zigarettenkippen auf den Boden zu werfen. Sie sind in einem geeigneten

Behälter mit nach Hause zu nehmen.

  • Wasserfahrzeuge jeglicher Art zum Angeln zu benutzen oder die Angeln

auszuschwimmen. Belly-Boote sind nur nach Anmeldung am Winkelmann- und

Lohmeierteich gestattet.

  • mit Futterbooten oder Drohnen Köder auszulegen oder zum Anfüttern zu

benutzen.

  • von Uferstrecken und Inseln aus zu angeln, die durch Schilder

gekennzeichnet sind, dass sie nicht betreten werden dürfen.

  • die Eisangelei (Sonderregelungen erlässt der Vorstand).
  • das Fischen mit lebendem Köderfisch.
  • die Spinnangelei oder das Fischen mit Köderfisch, Wobbler, Spinner,

Blinker, Jigs (auch Gummifische u.ä.) während der Raubfischschonzeit. Es

sind nur die normalen Köder wie zum Friedfischangeln erlaubt: Fliege,

Maden, Wurm oder Paste.

  • gefangene Fische zu verkaufen.
  • die Verwendung von Fischkörben, Reusen, Senken, Aalschnüren und

Setzkeschern. (Sonderregelungen werden nur vom Vorstand erlassen.)

  • Fische zu greifen, zu stechen, zu schießen, zu reißen, mit Schlingen oder

mittels elektrischen Stromes zu fangen. Explosionsmittel und ähnlich

wirkende Stoffe sowie Gifte und Betäubungsmittel anzuwenden.

  • lebende Fische zu hältern. Köderfische dürfen nicht aus anderen

Vereinsgewässern verwendet werden. Gekaufte Köderfische zu benutzen, ist

ebenfalls nicht erlaubt.

  • jegliche Art von Ufer- und Flurbeschädigungen (Beispiel: Angelplätze

freischneiden oder anlegen oder Begehen und Schneiden des Schilfgürtels)

durchzuführen. Begrenzungen zu versetzen oder neu anzulegen. Auf die

natürliche Lebensgemeinschaft – insbesondere Pflanzen- und Tierarten im

und am Gewässer – ist Rücksicht zu nehmen.

  • Kraftfahrzeuge außerhalb der vorgeschriebenen Parkplätze abzustellen. Die

Parkkarte des Vereins ist sichtbar in der Frontscheibe an allen Gewässern

auszulegen. Sie darf weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Die

Schranken sind nach der Durchfahrt sofort zu verschließen.

  • lebende Fische, die zurückgesetzt werden, zu fotografieren

(Niedersächsisches Fischereigesetz).

FANGBEGRENZUNG

Fangbegrenzung Stück/Tag heißt: Von jedem Mitglied oder Gastangler dürfen

insgesamt pro Kalendertag maximal 4 Edelfische aus allen Gewässern

entnommen werden. Jedoch maximal 2 Hechte oder 2 Zander oder 4 Forellen

(12 Forellen pro Woche) oder 2 Karpfen oder 4 Aale. Nach dem Fang von

4 Edelfischen ist das Angeln einzustellen.

Nachfolgende Fischarten dürfen während der aufgeführten Schonzeit oder bei

Nichteinhaltung der Schonmaße nicht entnommen werden und müssen schonend

zurückgesetzt werden.

(Siehe hierzu die separate Übersicht "Schonzeiten und Mindestmaße".)

ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN

Jungangler (jugendliche Mitglieder) dürfen unter Aufsicht einer geeigneten

Person mit einer Rute auf Friedfisch angeln. Ab 14 Jahren mit 2 Ruten auch

auf Raubfisch. (Voraussetzung ist die bestandene Fischereiprüfung.)

FANGKARTE

Jedes Mitglied erhält eine Fangkarte pro Jahr. Erweiterungen oder Anhänge

an die Fangkarte sind nicht zulässig. Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf

der ausgegebenen Fangkarte bis zum 31.12. des laufenden Jahres ein

wahrheitsgemäß eingetragenes Fangergebnis abzugeben.

Später oder nicht abgegebene Fangmeldungen werden mit einem Bußgeld von

20,00 € oder einer Angelsperre belegt. Bei nicht vollständig ausgefüllten

Fangkarten (ohne Gewichtsangabe, Datum, Unterschrift usw.) wird ein

Versäumnisgeld von 10,00 € eingezogen.

VEREINSARBEIT

Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich eine achtstündige Arbeitszeit

unentgeltlich für den Verein zu leisten. Die Aufforderung hierfür erfolgt

schriftlich. Für nicht geleisteten Arbeitsdienst ist das Ersatzgeld von

80,00 € (Beschl. JHV 03/2023) zu zahlen. Dieses wird beim nächsten Einzug

des Mitgliedsbeitrages mit eingezogen!

Vom Arbeitsdienst befreit sind Mitglieder ab dem Jahr, ab dem sie das

61. Lebensjahr erreichen, Frauen, Jugendliche und erwerbsgeminderte

Mitglieder ab 50 % mit amtlichem Nachweis.

Wer keinen Arbeitsdienst machen möchte, kann sich mit einer Mail an den

Vorsitzenden wenden, er wird dann nicht mehr eingeladen.

ABSCHLIESSENDE FESTSTELLUNG DER RECHTSFÄHIGKEIT

Die vorliegende Gewässerordnung entspricht den §§ 13, 15, 40, 44, 57 und 62

des Niedersächsischen Fischereigesetzes vom 01. Februar 1978 sowie den

§§ 1, 2, 3, 4, 5 und 12 der Verordnung über die Fischerei in

Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 01.08.1989. Verstöße gegen die

Gewässerordnung können nach §§ 5 und 6 der Satzung des

"Sport-Fischerei-Verein Burgdorf e.V." geahndet werden.

Burgdorf, 01.01.2026 Der Vorstand

Regeln am Wasser

Damit alle Freude am Angeln haben und unsere Gewässer in Ordnung bleiben, gilt an allen Vereinsgewässern:

Rücksicht und Miteinander

  • Angelplätze werden nicht belegt oder reserviert. Wer zuerst da ist, angelt dort.
  • Ausreichend Abstand zu anderen Anglerinnen und Anglern halten.
  • Lärm vermeiden, besonders in den frühen Morgen- und späten Abendstunden.
  • Anweisungen der Gewässerwarte und des Vorstands ist Folge zu leisten.

Gewässer und Natur

  • Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. Die Übersicht dazu findest du unter Fang melden.
  • Uferbewuchs nicht beschädigen, Schilfzonen und Brutplätze meiden.
  • Feuer nur an ausgewiesenen Stellen und nur mit Erlaubnis.
  • Fahrzeuge ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen abstellen.

Sauberkeit

  • Der Angelplatz wird sauberer verlassen, als er vorgefunden wurde. Abfall, auch fremder, wird mitgenommen.
  • Schnurreste und Haken gehören immer in den Müllbeutel, niemals ins Wasser oder ins Gebüsch.
  • Bei einem Aufenthalt ab 24 Stunden ist die Entsorgung von Fäkalien einzuplanen. Entsprechende Behältnisse sind mitzuführen und wieder mitzunehmen.

Fang und Entnahme

  • Es wird nur entnommen, was auch verwertet wird.
  • Fänge sind über das Fang-Formular zu melden.
  • Untermaßige und geschonte Fische werden schonend zurückgesetzt.

Diese Regeln ergänzen die Gewässerordnung des Vereins. Bei Verstößen kann der Vorstand die Erlaubnis entziehen.

Der Vorstand.

Gewählt von der Mitgliederversammlung, ansprechbar das ganze Jahr.

1. Vorsitzender Jochen Gründemann

Vertritt den Verein nach außen und hält den Laden zusammen.

2. Vorsitzender [Vorname Nachname]

Springt ein, wo es klemmt.

Kassenwart [Vorname Nachname]

Beiträge, Kasse und alles mit Zahlen.

Schriftführer [Vorname Nachname]

Protokolle, Post und Mitgliederverwaltung.

Jugendwart Andreas [Nachname]

Leitet die Jugendgruppe und die Hegefischen der Jugend.

Sportwart Martin [Nachname]

Organisiert Gemeinschaftsangeln, Hegefischen und die Fahrt zur See.

Die Gewässerwarte.

Je Gewässer eine Ansprechperson für Besatz, Uferpflege und alles, was am Wasser auffällt.

Gewässerwart Ahrbecker [Vorname Nachname]

Besatz, Ufer und Bestand am tiefsten Teich.

Gewässerwart Lohmeier [Vorname Nachname]

Besatz, Ufer und die Sonderregeln fürs Nachtangeln.

Gewässerwart Winkelmann [Vorname Nachname]

Besatz, Ufer und Bestand am ältesten Gewässer.

Gewässerwart Aue und Kanal [Vorname Nachname]

Zuständig für die Fließstrecke und den Kanalabschnitt.

Das Media-Team.

Kümmert sich um diese Website, den Blog und die Fotos von Arbeitseinsätzen und Festen.

Website Christoph Erdmann

Baut und pflegt diese Website.

Social Media [Vorname Nachname]

Pflegt unsere Kanäle und sammelt eure Fänge fürs Blog.

Fotografie [Vorname Nachname]

Bei Arbeitseinsätzen und Festen mit der Kamera dabei.

Lust, dabei zu sein?

Der Aufnahmeantrag ist in zehn Minuten ausgefüllt. Und wenn du erst einmal schauen willst, wie es bei uns zugeht: Die nächsten Termine stehen offen.